Description
Die Corporate Governance-Vorgaben für Unternehmen wurden im Zeitverlauf sukzessive konkretisiert. Hintergrund sind gesteigerte Anforderungen an die √úberwachungst√§tigkeit des Kontrollorgans Aufsichtsrat bzw. Prüfungsausschuss. So hat sich der Prüfungsausschuss nach Vorgabe des §107 Abs. 3 S. 2 AktG unter anderem mit der √úberwachung des internen Revisionssystems zu befassen. Für die Interne Revision liegen definierte Qualit√§tsstandards vor, die auch in der Praxis bei einer externen √úberprüfung dieser betrieblichen √úberwachungsfunktion als Maßstab zur Anwendung kommen. Die vorliegende Arbeit geht insbesondere der Frage nach, inwieweit die zugrundeliegenden Qualit√§tskriterien auch für den Prüfungsausschuss bei dessen √úberwachungsaufgabe von Relevanz sein können. Im Ergebnis zeigt sich, dass im Wesentlichen lediglich Kriterien der organisatorischen Ausgestaltung der Internen Revision und insbesondere deren Unabh√§ngigkeit für den Prüfungsausschuss bedeutsam zu sein scheinen. Insgesamt stehen eher haftungsrelevante Aspekte im Vordergrund. Operative Kriterien unter Verwendung der Qualit√§tsstandards mit Bezug zur eigentlichen Revisionsleistung – dies auch aus der unmittelbaren Nutzenperspektive des Prüfungsausschusses – scheinen demzufolge wenig relevant.